Zukunft unserer Kirchengebäude: Fragen und Antworten
Die Kirche lebt von Menschen – und von Orten, an denen Menschen ihren Glauben teilen. Doch die Realität zeigt: Wir werden in Zukunft weniger Kirchengebäude unterhalten können als bisher. Die Landeskirche Hannover hat deshalb beschlossen, alle Sakralgebäude nach transparenten Kriterien zu bewerten und in Kategorien einzuteilen.
Uns ist bewusst: Dieses Thema bewegt viele Herzen. Kirchen sind nicht nur Gebäude, sondern Heimat, Erinnerungsort und spirituelle Mitte. Deshalb wollen wir Sie offen und ehrlich informieren, wie das Verfahren abläuft, welche Schritte bevorstehen und was die Entscheidungen bedeuten (und was nicht).
FAQ – Frequently Asked Questions: Fragen und Antworten
Warum wird eine Kategorisierung von Kirchengebäuden vorgenommen?
Die Mitgliederzahlen und damit auch die Finanzmittel der Kirche gehen seit Jahren zurück. Damit wir die Zukunft der kirchlichen Arbeit sichern können, müssen wir Schwerpunkte setzen und die vorhandenen Mittel gezielt einsetzen. Die Kategorisierung bietet eine Entscheidungshilfe für die Finanzplanung und bietet eine Leitlinie für den Umgang mit knapper werdenden Mitteln im Bauwesen.
Wie funktioniert die Kategorisierung?
Eine Steuerungsgruppe der Kirchenkreise Verden, Osterholz und Rotenburg hat in intensiver und verantwortungsvoller Arbeit objektive Kriterien entwickelt. Diese gliedern sich in bauliche Kriterien und Nutzungskriterien.
- Pro Kriterium können bis zu drei Punkte vergeben werden, die sich an objektiv messbaren Größen orientieren und unterschiedlich stark gewichtet sind.
- Maximal kann eine Kirche 83 Punkte erreichen.
- Aus der Summe entsteht ein Gesamtranking aller Kirchengebäude im Kirchenkreis.
- Dieses Ranking ist die Grundlage für die Einteilung in die Kategorien A, B und C.
Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Jede Kirche wird nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren Punktesystem bewertet. Kriterien sind unter anderem:
- baulicher Zustand, Heizungsart, Energieeffizienz,
- Denkmalwert und kulturelle Bedeutung,
- Ausstattung (z. B. Orgel, Glocken),
- Nutzungshäufigkeit, Mehrfachnutzbarkeit, Barrierefreiheit,
- Bedeutung für das Gemeinwesen und Lage,
- Entwicklung der Bevölkerungszahlen vor Ort.
Anhand dieses Punktesystems wird entschieden, ob ein Gebäude in Kategorie A, B oder C eingeteilt wird.
Was bedeutet die Einteilung in Kategorien A, B und C?
- Kategorie A: Kirchen, die in gleichen Umfang wie bisher in der Bauunterhaltung von Landeskirche und Kirchenkreis unterstützt werden können.
- Kategorie B: Kirchen, die in eingeschränktem Maße unterstützt werden. Für ihre Erhaltung sind zusätzliche Eigen- oder Drittmittel nötig.
- Kategorie C: Kirchen, für die von Landeskirche und Kirchenkreis nur noch Baumittel für eine hinhaltende Instandsetzung zur Verfügung gestellt werden. Sie können aber durch Fundraising, Drittmittel oder Umnutzung erhalten bleiben.
Wichtig: Kategorie B oder C bedeutet nicht Abriss oder Entweihung und Verkauf.
Kann eine Kirche, die in Kategorie C eingeteilt wurde, auch in eine höhere Kategorie aufsteigen?
Die Punktebewertung zeigt mögliche Schwachstellen eines Gebäudes auf. Eigeninitiative der Kirchengemeinde diese Schwachstellen zu beheben, kann hier eine wichtige Rolle in der Erhaltung des Gebäudes spielen. Ein Wechsel der Kategorie ist daher nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Neubewertung ist bislang allerdings noch nicht vorgesehen.
Wie sieht das weitere Verfahren aus?
- 19.09.25: Die Kirchenkreissynode beschließt die Kriterien zur Kategorisierung von Sakralgebäuden.
- Anfang Oktober: Das Amt für Bau und Kunstpflege (ABK) liefert die letzten fehlenden Daten.
- Anschließend erstellt die Steuerungsgruppe anhand des Kriterienkatalogs die Punktebewertung aller Kirchengebäude. Jedes Gebäude erhält eine Punktzahl und damit einen Platz im Gesamtranking.
- 8. November: Der Kirchenkreisvorstand lässt sich die vergebenen Punktzahlen erläutern und erarbeitet auf Grundlage des Rankings einen Vorschlag für die Kategorisierung.
- Die Kirchenvorstände werden über die Punktzahl und den Rangplatz ihres Gebäudes informiert.
- 20. November: Die Kirchenkreissynode berät über diesen Vorschlag und beschließt die endgültige Einteilung.
Was passiert mit Gebäuden der Kategorien B und C?
- Sie können weiterhin genutzt werden.
- Die Instandsetzung erfolgt reduziert bzw. nur im absolut notwenigen Maße.
- Drittmittel, Kooperationen und Fundraising können eine wichtige Rolle spielen.
- Eine sofortige Entscheidung über Verkauf oder Abriss ist nicht vorgesehen.
Die Landeskirche gibt weder eine feste Punktzahl für die Kategorien noch eine bestimmte Quote für B- oder C-Gebäude vor. Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen. Die Baumittel sollen dort eingesetzt werden, wo es mittel- und langfristig am sinnvollsten ist.
Wer beantwortet Fragen?
Für weitergehende Fragen steht Ihnen Superintendent Fulko Steinhausen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie einfach eine Mail an fulko.steinhausen@evlka.de oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf: 04231/926122
Wir wissen: Diese Veränderungen sind nicht einfach. Aber wir möchten den Weg transparent, fair und mit viel Rücksicht gehen. Bitte begleiten Sie uns in diesem Prozess mit Ihrem Interesse, Ihren Fragen und Ihrem Gebet.