Kategorisierung unserer Kirchengebäude

Nachricht Verden, 24. November 2025

Beschluss der Kirchenkreissynode und Antworten auf Ihre Fragen

Kategorisierung unserer Kirchengebäude

Beschluss der Kirchenkreissynode und Antworten auf Ihre Fragen

 

Die Kirche lebt von Menschen und von Orten, an denen Menschen ihren Glauben teilen. Doch wir stehen vor der Realität, dass wir künftig weniger Gebäude so umfassend unterhalten können wie bisher. Die Kirchenkreissynode hat deshalb am 20. November 2025 die Einteilung aller Kirchengebäude im Kirchenkreis Verden in die Kategorien A, B und C beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um die vorhandenen Mittel verantwortungsvoll einzusetzen und die Erhaltungsaufwendungen für unsere Kirchengebäude zu reduzieren.

 

Superintendent Fulko Steinhausen formulierte es in der Synode so:

„Es geht darum, möglichst viele Pfarrstellen im Kirchenkreis zu erhalten. Je mehr wir bei den Steinen sparen, desto weniger müssen wir es bei den Menschen.“

 

Damit dieser Prozess transparent bleibt, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

 

FAQ – Fragen und Antworten

Warum wurde eine Kategorisierung der Kirchengebäude notwendig?

Die Mitgliederzahlen und damit die Finanzmittel der Kirche gehen seit Jahren zurück. Die bisherigen Strukturen lassen sich so künftig nicht mehr tragen. Ziel der Kategorisierung ist es, die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass kirchliches Leben langfristig möglich bleibt.

Dabei geht es nicht um die Arbeit der einzelnen Gemeinden, sondern um eine Entscheidung für den gesamten Kirchenkreis.

 

Wie wurde bewertet?

Eine Steuerungsgruppe hat über zwei Jahre hinweg objektive Kriterien entwickelt, um eine Bewertung der Sakralgebäude durchführen zu können. Dazu zählen unter anderem baulicher Zustand, Heizungsart, Energieeffizienz, Denkmalwert und kulturelle Bedeutung, Nutzungshäufigkeit, Mehrfachnutzbarkeit, Barrierefreiheit oder Bedeutung für das Gemeinwesen und Lage.

Diese Kriterien wurde in der Kirchenkreissynode am 19.09.25 beschlossen.

Das Ergebnis ist ein Punktesystem, das bauliche und nutzungsbezogene Kriterien objektiv vergleichbar macht. Aus allen Punkten ergibt sich ein Gesamtranking aller Kirchengebäude im Kirchenkreis.

Kriterientabelle KK Verden

 

Welche Einteilung hat die Synode beschlossen?

Die Kirchenkreissynode hat auf Grundlage des Rankings und nach eingehender Beratung folgende Einteilung beschlossen:

 

Kategorie A

Kirchlinteln – Oyten – Thedinghausen – Achim – St. Johannis Verden – Dörverden

Kategorie B

Fischerhude – Posthausen – Riede – St. Andreas Verden – Baden – Wittlohe – Otterstedt – Etelsen  – Blender

Kategorie C

Lunsen – Ottersberg – Daverden – Westen – Intschede – Oiste

 

Für den Verdener Dom (im Besitz der Klosterkammer) sowie St. Nikolai in Verden (kein Sakralgebäude, sondern nur ein Sakralraum) war eine Kategorisierung nicht erforderlich.

 

Was bedeutet A, B und C konkret?

Kategorie A – volle Unterstützung wie bisher

  • Weiterhin Förderung durch Landeskirche und Kirchenkreis
  • Maßnahmen müssen wie bislang die strengen Vorgaben der Denkmalpflege erfüllen
  • Das ist wertvoll, bringt aber auch höhere Kosten mit sich
  • Auch hier bleiben Eigenmittel von Gemeinden weiterhin notwendig

 

Kategorie B – eingeschränkte Unterstützung

  • Fördermittel sind geringer, aber weiterhin möglich
  • Kostengünstigere Lösungen dürfen eingesetzt werden

(z. B. Stahlträger statt Eichenbalken)

  • Kombination aus Drittmitteln, Eigenmitteln und Förderungen sinnvoll
  • Gebäude bleiben nutzbar und können weiterentwickelt werden

 

Kategorie C – erhaltende Maßnahmen

  • Es werden weiterhin Mittel für Schutz und Substanzerhalt bereitgestellt

(z. B. Loch im Dach wird geschlossen, um Folgeschäden zu vermeiden)

  • Es dürfen einfache Materialien eingesetzt werden

(z. B. Blech statt Schiefer)

  • Nutzung bleibt möglich
  • Weitergehende Maßnahmen können Gemeinden auf eigene Initiative finanzieren

 

Wichtig: Eine Einstufung in B oder C bedeutet nicht Abriss, Entwidmung oder Verkauf.

 

Wie geht es weiter?

  • Die Synode hat am 20. November den Einteilungsvorschlag beschlossen.
  • Bislang stehen bei keiner Gemeinde Baumaßnahmen an.
  • Es gibt also keine akuten Folgen aus der Einteilung.
  • Die Synode hat außerdem beschlossen, um das Jahr 2031 herum erneut zu bewerten, um Entwicklungen (z. B. neue Nutzungskonzepte) berücksichtigen zu können.

 

Warum wurde bei den Kriterien nicht die Gemeindegröße berücksichtigt? Warum wurden absolute Zahlen verwendet?

Die Kategorisierung ist eine Entscheidung für den gesamten Kirchenkreis und orientiert sich an der Frage, wo das größte Potenzial für kirchliches Leben liegt.

Um eine gerechte Vergleichbarkeit zu ermöglichen, mussten für alle Gemeinden einheitliche, messbare und objektive Größen herangezogen werden.

Aus diesem Grund wurde mit absoluten Zahlen gearbeitet – zum Beispiel der Anzahl von Gottesdiensten, Veranstaltungen und Teilnehmenden. Eine stärkere Gewichtung prozentualer Anteile hätte Gemeinden mit größeren Einzugsgebieten benachteiligt oder umgekehrt kleinere Gemeinden überbetont.

Wir wissen, dass dies besonders für einige ländliche Regionen eine schmerzliche Erkenntnis ist. Dennoch war es wichtig, eine einheitliche Bewertungsgrundlage für alle Gemeinden zu schaffen.
Zugleich bleibt jede Region durch eine Kirche in Kategorie A vertreten.

 

Warum wurden Vakanzen nicht gesondert berücksichtigt?

Für die Bewertung der Veranstaltungs- und Besucherzahlen wurden die Jahre 2023 und 2024 herangezogen. Ein längerer Zeitraum war nicht möglich, weil die Jahre zuvor durch die Corona-Pandemie stark verzerrt waren. Auch weiter zurückliegende Daten spiegeln den aktuellen Zustand des Gemeindelebens nicht mehr zuverlässig wider.

Für Gemeinden, die in genau diesem Zeitraum eine Vakanz oder andere außergewöhnliche Belastungen hatten, ist das selbstverständlich besonders bitter. Allerdings gab es keinen plausiblen, fair anwendbaren Bonusfaktor, der solche Situationen angemessen hätte ausgleichen können.
Damit bleiben die Ist-Zahlen die einzige objektiv vergleichbare Größe für alle Gemeinden.

Mit dem Beschluss, 2031 erneut eine Bewertung vorzunehmen, gibt es eine klare und verlässliche Perspektive:
Gemeinden haben Zeit und die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt und Entwicklungen, die sich bis dahin positiv verändern, können dann angemessen berücksichtigt werden.

Die Tatsache, dass aktuell keine größeren Baumaßnahmen anstehen, schafft zudem Luft und Sicherheit, um diesen Weg gut und ohne Zeitdruck gehen zu können.

 

 

Der Beschluss wurde nach intensiver Beratung mit 4 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen gefasst.

 

Wer beantwortet Fragen?

Superintendent Fulko Steinhausen steht für Rückfragen gerne zur Verfügung:

fulko.steinhausen@evlka.de

04231 / 926122

 

Wir wissen, dass diese Veränderungen herausfordernd sind. Deshalb möchten wir den Weg transparent, fair und mit großer Rücksicht gemeinsam mit Ihnen gehen.

 

Bitte begleiten Sie uns weiterhin mit Ihren Fragen, Ihren Rückmeldungen und Ihrem Gebet.