Kircheneintritt

Dazugehören – (Wieder-)Eintreten in die Evangelische Kirche

"... im Glauben Halt finden."
"... zu einer großen Gemeinschaft gehören."
"... meine Kinder taufen lassen."
"... ein Patenamt übernehmen."
"... mich ehrenamtlich engagieren."
"... kirchlich heiraten."
"... christlich beerdigt werden."
"... meine Gemeinde unterstützen."

Es gibt viele Gründe, wieder in die Kirche einzutreten. Was auch immer Sie persönlich zum Wiedereintritt bewegt: Herzlich willkommen!

Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

In einer Kirchengemeinde:
Wenden Sie sich einfach an die Pastorin, den Pastor der nächstliegenden evangelischen Kirche. Bei einem Eintritt werden Sie automatisch der Gemeinde Ihres ersten Wohnsitzes zugeordnet. Ein Wechsel zu jeder anderen Gemeinde ist auf Wunsch möglich.

In einer Wiedereintrittsstelle:
Die Evangelische Kirche hat besondere Wiedereintrittsstellen eingerichtet, wo die Aufnahme besonders unkomplizeirt ist. Sie befinden sich an zentralen, leicht erreichbaren Orten. 
Sie benötigen Ihren Personalausweis und eine Bescheinigung über die Taufe und - soweit vorhanden - über den Kirchenaustritt.

Sie können bei allen anderen Wiedereintrittsstellen bundesweit in die Kirche eintreten, egal wo sie wohnen.

Wiedereintrittsstellen in der Landeskirche

Es reicht Ihr Personalausweis und - wenn möglich - Ihre Taufbescheinigung.
Vor Ihrem Wiedereintritt führt die Pastorin, der Pastor ein Gespräch mit Ihnen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Sie müssen sich auch nicht dafür rechtfertigen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Das Gespräch dient Ihrer eigenen Information, gerade auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur informieren möchten. Fragen Sie, was Sie immer schon über den Glauben und die Kirche wissen wollten oder was Ihnen persönlich wichtig ist.

Im Anschluss können Sie sofort wieder in die Kirche aufgenommen werden. Schön, dass Sie nun dazugehören!

Dann wird die Pastorin, der Pastor Sie einladen, sich taufen zu lassen. Denn die Taufe ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche. Sie ist das sichtbare Zeichen der Beziehung zu Gott und der Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen.
Erwachsenentaufen sind übrigens nichts Ungewöhnliches. Dazu gehört eine Vorbereitung im Gespräch über Grundfragen des Christentums und des evangelischen Glaubens. Der Pastor/die Pastorin spricht mit den Taufinteressierten über wichtige Fragen des Glaubens. Sie können Ihre Fragen stellen, und die vielleicht noch "fremde" Kirche wird Ihnen vertrauter werden. Gelegentlich gibt es solche Vorbereitungen auch in der Gruppe, wenn es mehrere Interessierte gibt, die sich gerne taufen lassen möchten.
Nähere Informationen bekommen Sie in den Pfarrämtern.

Gebühren werden für den Eintritt in die Kirche nicht erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats wird die Kirchensteuer in Höhe von neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer erhoben. Sie kommt der kirchlichen Arbeit zugute.

Ihre Kirchensteuer wird übrigens bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt. Sie verringern damit also Ihre Gesamtsteuerlast. Für den Fall, dass Sie nicht einkommenssteuer-pflichtig sind, zahlen Sie auch keine Kirchensteuer.