Ausbildung Kirchenmusik
Die kirchenmusikalische Arbeit in den einzelnen Gemeinden des Kirchenkreises vollzieht sich auf ehrenamtlicher-, nebenamtlicher- und hauptamtlicher Basis. Die Aus- und Fortbildung der ehren- und nebenamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker geschieht ortsnah, d.h. im Kirchenkreis selbst durch die beiden hauptberuflichen Kräfte.
Die erste Stufe einer kirchenmusikalischen Qualifikation ist die D-Prüfung, die man in den Bereichen Orgelspiel, Chorleitung, Posaunenchorleitung oder Popularmusik ablegen kann. Die Ausbildung erfolgt dabei z.B. im Orgelunterricht, die Dauer hängt von den jeweiligen Vorkenntnissen ab.
Um eine C-Prüfung in den Bereichen Kirchenmusikamt (Orgel und Chorleitung) oder Orgel oder Chorleitung oder Posaunenchorleitung abzulegen, ist die Teilnahme an einem zweijährigen regionalen C-Kurs erforderlich. Dieser wird regelmäßig in Verden angeboten.
Nähere Informationen zu den konkreten Ausbildungsmöglichkeiten sind jederzeit bei der Kreiskantorin Regine Popp oder bei KMD Robert Selinger zu erfragen. Über Aus-und Fortbildungen für Popularmusik in der Kirche
kann Micha Keding informieren.