Ausbildung Kirchenmusik
Die kirchenmusikalische Arbeit in den einzelnen Gemeinden des Kirchenkreises vollzieht sich auf ehrenamtlicher-, nebenamtlicher- und hauptamtlicher Basis. Die Aus- und Fortbildung der ehren- und nebenamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker geschieht ortsnah, d.h. im Kirchenkreis selbst durch die beiden hauptberuflichen Kräfte.
Die erste Stufe einer kirchenmusikalischen Qualifikation ist die D-Prüfung, die man in den Bereichen Orgelspiel, Chorleitung, Posaunenchorleitung oder Popularmusik ablegen kann. Die Ausbildung erfolgt dabei z.B. im Orgelunterricht, die Dauer hängt von den jeweiligen Vorkenntnissen ab.
Um eine C-Prüfung in den Bereichen Kirchenmusikamt (Orgel und Chorleitung) oder Orgel oder Chorleitung oder Posaunenchorleitung abzulegen, ist die Teilnahme an einem zweijährigen regionalen C-Kurs erforderlich. Dieser wird regelmäßig in Verden durch KMD Tillmann Benfer angeboten.
Nähere Informationen zu den konkreten Ausbildungsmöglichkeiten sind jederzeit bei der Kreiskantorin Regine Popp oder bei KMD Tillmann Benfer zu erfragen.