Nachrichten

ZVK Beitrag

Beitragssatz wird zum 01.01.2023 erhöht

Alle kirchlich Beschäftigten in der Hannoverschen Landeskirche sind bei der KZVK Hannover durch ihren Anstellungsträger versichert. Die Anstellungsträger zahlen zusätzlich zum Arbeitsentgelt einen Beitrag an die KZVK. Es handelt sich um eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Seit dem 01.02.2016 werden die Mitarbeitenden mit einem Eigenanteil an der Umlage zur KZVK beteiligt.

Diese Umlage setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen:

4 % des Beitragssatzes zahlt der Anstellungsträger, 1,3 % zahlen Anstellungsträger und Mitarbeitende hälftig, also je 0,65 %.

Grundlage hierfür ist § 21 a der Dienstvertragsordnung, wonach die Mitarbeitenden sich an den vom Anstellungsträger zu entrichtenden Pflichtbeitrag zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung mit einem Eigenanteil am Pflichtbeitrag in Höhe von 50 v. Hundert des 4 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes übersteigenden Beitrags, höchstens jedoch zu einem Pflichtbeitrag von insgesamt 6 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes, beteiligen.

Der Verwaltungsrat der KZVK hat nun beschlossen, die Beiträge zum 01.01.2023 auf 6 % anzuheben. Damit erhöht sich auch der Eigenanteil der Mitarbeitenden zur Zusatzversorgungskasse um 0,13 % auf insgesamt 1 % des Beitrages. Der Anteil der Arbeitgeber erhöht sich zum 01.01.2023 auf insgesamt 5 %.

Da die im Punktemodell eingerechnete Verzinsung der Guthaben bei der derzeitigen Lage auf dem Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, ist die Erhöhung des Umlagesatzes notwendig geworden, um die Leistungszusage aus der Zusatzversorgungskasse dauerhaft erfüllen zu können.

Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst

Tarifabschluss jetzt auch im kirchlichen Bereich in trockenen Tüchern

SuE-Zulage und Regenerationstage

Die Kolleg*innen in den Erziehungsberufen (EGr S2 bis S 11a) erhalten rückwirkebd ab 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-zulage in Höhe von 130 €. Für Kolleg*innen in der Sozialarbeit (ohne Kita-Leitungen) beträgt die Zulage 180 €. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt.

Außerdem haben alle Kolle*innen ab dem Jahr 2022 Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig. Die Regenerationstage des Jahres 2022 können bis zum 30.09.2023 in Anspruch genommen werden.

TV-L Tariferhöhung

Tariferhöhung um 2,8% zum 01.12.2022

Die endgültige Fassung des Tarifabschlusses liegt seit Ende August vor. Mit diesem unverzüglichen Beschluss der ADK wird die Tariferhöhung rechtzeitig ausgezahlt werden können.

Die Jahressonderzahlungen sind im kirchlichen Bereich weiterhin auf den Stand von 2021 eingefroren und betragen an dem Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen;

1 bis 4      76,39%

5 bis 8       77,00%

9a bis 11    63,20%

12 bis 13    35,32%

14 bis 15     21,38%

Corona-Prämie

MAV Wahlen

Andrea Samel ist neue MAV Vorsitzende

Für den Kirchenkreis Verden gibt es eine neue Mitarbeitendenvertretung (MAV). Insgesamt 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten von den 394 Wahlberechtigten gewählt werden. Das Gremium ist auch für die Diakoniestationen im Kirchenkreis Verden und den Kirchenkreisverband Osterholz-Scharmbeck-Rotenburg-Verden zuständig. In der MAV haben viele Mitglieder lange Erfahrung. Diese ist nötig, da Kenntnisse in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen von der Kindertagesstätte über die Kirchengemeinde bis zum ambulanten Pflegedienst der Diakoniestationen für die Ausübung des Amtes gebraucht werden. Und so sieht die neue MAV aus: Neben Carmen Baden, Jutta Baumann, Trixi Klaasen, Andrea Meyer, Andreas Miehe, Andrea Samel und Hartmut Streek, die schon in der letzten Wahlperiode der MAV angehörten, sind diesmal neu dabei: Maike Lammers aus dem Kirchenamt in Verden und Anja Schwarze aus der Diakoniestation in Kirchlinteln.

Die jetzige Wahl war die erste, die ausschließlich als Briefwahl stattgefunden hat: dies ist der Pandemie geschuldet und brachte erfreulicherweise eine besonders hohe Wahlbeteiligung von knapp 50%.

Als Vertrauensperson für die Schwerbehinderten wurde Hartmut Streek in seinem Amt bestätigt, seine Stellvertreterin ist Jutta Baumann. 

In einer ersten Sitzung wurde Andrea Samel zur neuen Vorsitzenden gewählt, ihr Stellvertreter ist Andreas Miehe. Andrea Samel ist seit vielen Jahren Mitglied in der MAV und bereits seit 2016 stellvertretende Vorsitzende gewesen. Hauptberuflich arbeitet sie in der Diakoniestation in Verden.

Die MAV ist in der Kirche das, was woanders ein Betriebsrat oder Personalrat ist. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsrechtsregelungen eingehalten werden und ist bei Einstellung und Kündigungen und ähnlichen Maßnahmen beteiligt. Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich an einigen Stellen vom kommunalen Dienstrecht und umfasst auch Berufe mit kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen wie Küster*innen, Diakon*innen, Kirchenmusiker*innen oder Pfarrsekretär*innen.

Andrea Samel

Hartmut Streek

Eigenbeteiligung bei mehrtägigen Fortbildungen

Eigenbeteiligung bei mehrtägigen Fortbildungen

Rückwirkend zum 01.01.2019 sind die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Reisekostenvergütung geändert worden. Bisher wurde bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die mit wenigstens einer Übernachtung verbunden waren, pro Übernachtung ein Eigenanteil von bis zu 15,- € pro Tag, je nach regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit gestaffelt, erhoben. Dies traf auch Fortbildungen der Mitarbeitervertretungen. Zusätzlich konnte bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen keine Verpflichtung zur Teilnahme bestand, neben der Eigenbeteiligung auch eine Beteiligung an den sonstigen Kosten verlangt werden. Die Vorschriften sind in § 5 der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Reisekostenvergütung dahingehend verändert worden, dass der Absatz 4 Nr. 4 „Bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, kann neben einer Eigenbeteiligung auch eine Beteiligung an den sonstigen Kosten verlangt werden“ gestrichen wurde und ein neuer Absatz 6 angefügt wurde: „(6) Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die aufgrund eines ausschließlich dienstlichen Interesses angeordnet werden, gelten als Dienstreise (Fortbildungsdienstreise).“ Da für mehrtägige Dienstreisen keine Eigenbeteiligung erhoben wird, bedeutet dies, dass bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die ausschließlich aus dienstlichem Interesse angeordnet werden, zukünftig keine Eigenbeteiligung mehr erhoben wird. Auch Fortbildungen im Bereich der Mitarbeitervertretung finden im ausschließlich dienstlichen Interesse statt. Somit werden auch für MAV-Fortbildungen keine Eigenbeteiligungen mehr erhoben. Da die Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden auf Antrag im Jahr 2019 erhobene Eigenbeteiligungen zurückgezahlt. Bitte prüft, ob in euren Mitarbeitervertretungen eine derartige Fallgestaltung gegeben ist und ob eure Verwaltungsstelle die Beschäftigten, welche an ausschließlich dienstlich motivierten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, über ihren Rückerstattungsanspruch informiert. Im Anhang findet ihr die Reisekostenbestimmungen in der bisherigen Fassung und die dem kirchlichen Amtsblatt Nr. 5/ 2019 entnommene Veränderung. Noch ein weiterer Hinweis auf eine Veränderung: Zum 01.01.2020 wurden in § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz die abziehbaren Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung als Werbekosten hochgesetzt. Da das landeskirchliche Reisekostenrecht bei den Verpflegungsmehraufwendungen direkt Bezug auf das Bundesreisekostengesetz nimmt, dieses wiederum direkt Bezug auf das Einkommensteuergesetz nimmt, sollten zukünftig bei Dienstreisen mit 24-stündiger Abwesenheit automatisch 28 Euro (bisher 24 Euro) für Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt werden. Bei mehr als 8-stündigen Dienstreisen beträgt die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen 14 Euro (bisher 12 Euro), ebenfalls für den Anreisetag- und den Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen, unabhängig von der Abwesenheitszeit.

Vorträge der Mitarbeiterversammlung

Vortrag Frau Zieger DST

MAV-Sitzungen

Unsere Sitzungen finden 14-tägig jeweils am Mittwoch statt, immer in den geraden Wochen.